Unsere Hauptfachgebiete

Handelsrecht

  • Vertriebs- und Wettbewerbsrecht
  • Handelsvertragsrecht
  • Gestaltung und Verhandlung von Vertriebs-, Handelsvertreter-, Partnerschafts- und Subunternehmerverträgen etc.
  • Allgemeine Verkaufs-, Service-, Einkaufsbedingungen.
  • Verfahren im Werbe-, Vertriebs- und Handelsvertragsrecht
  • Schuldeneintreibung

Immobilien- und Baurecht

  • Zivil- und Gewerbemietrecht, Miteigentum, Räumungs- und Mahnverfahren
  • Bauherrenhaftung und Nachverfolgung von Gutachten im Baurecht.
  • Zwangsvollstreckung in Immobilien
  • Vertragsgestaltung (Gewerbe-, Berufs- und Zivilmietverträge)
  • Rechtsstreitigkeiten: Beendigung von gewerblichen, beruflichen und zivilrechtlichen Mietverträgen; Räumungsentschädigung; Gewerbemieten festlegen
  • Bauprozessrecht und Bauherrenhaftpflicht Organisation und Unterstützung bei Gutachten

Gesellschafts- und Unternehmensrecht

  • Abfassung von Gesellschaftsverträgen
  • Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Unternehmen
  • Beratung und Verteidigung von Unternehmensleitern
  • Übernahmen von Unternehmen

Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht

  • Unterstützung vor Verwaltungsgerichten (Verwaltungsgericht von Neukaledonien und Verwaltungsgerichte des Mutterlandes, Berufungsgericht in Paris, örtliche Sonderverwaltungsgerichte).

Die Kanzlei ist in verschiedenen Bereichen des örtlichen öffentlichen Rechts tätig:

  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Städtebau- und Entwicklungsrecht
  • Administrative Verantwortung
  • Industrielle Umwelt und Umweltverschmutzung Bergwerke und Steinbrüche
  • Verantwortung für die Umwelt
  • Erbe und nachhaltige Entwicklung
  • Prozessführung im Immobilien- und Baurecht
  • Beratung im Immobilien- und Baurecht

Bankrecht

  • Verfahren zur Einziehung von Forderungen, Wechsel, Kautionen
  • Sicherungs- und Vollstreckungsmaßnahmen

 

Medizinisches Recht

  • Ärztliche Berufsethik
  • Entschädigung für medizinische Risiken und ärztliche Kunstfehler

Recht der zivilrechtlichen Haftung

  • Verträge, zivilrechtliche Haftung, Entwurf von Sonderverträgen
  • Schadenersatz, Gutachten, Bewertung von Schäden
  • Verfahren vor den zuständigen Gerichten
  • Vertretung bei Gutachten
  • Verhandlungen

Unsere Leistungen

Vor Gericht handeln - Ihre Interessen vertreten.

Je nach Dauer – 37 100 F inkl. MwSt./Std. oder Pauschale

Das Honorar ist frei und wird in Absprache mit dem Mandanten ab dem ersten Termin nach verschiedenen Kriterien festgelegt: Schwierigkeit der Angelegenheit, Dringlichkeit, Zeitaufwand, Kosten. Das Honorar wird nach Zeitaufwand oder auf der Grundlage einer Pauschale festgelegt, eventuell mit einem Erfolgshonorar.

Beratung - Beratungstermin

Je nach Dauer – 37.100 F inkl. MwSt./Std.

Etwa eine Stunde lang werden Sie persönlich und vertraulich empfangen, um Ihnen zuzuhören und eine Beratung zu Ihrer Lage zu erhalten.

Ideal für Ihre unbezahlten Rechnungen: die Mahnung.

Je nach Dauer – 53 000 F CFP inkl. MwSt.

Analyse Ihrer Lage in einem Termin und Erstellung eines Mahnschreibens an Ihren Schuldner.

Abfassung von Verträgen

Je nach Dauer – Pauschale

Geschäftsmiete, Abtretung von Geschäftsanteilen, Gründung einer Gesellschaft, Pachtvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gesellschaftervertrag, Einvernehmliche Trennung, Vergleich.

Unsere Honorare

Das Honorar ist frei und wird ab dem ersten Termin mit dem Mandanten vereinbart. Es richtet sich nach verschiedenen Kriterien, insbesondere nach der Schwierigkeit des Falles, der Dringlichkeit des Eingriffs, der Zeit, die dafür aufgewendet werden muss, und den Kosten, die anfallen werden. Allerdings ist es oft schwierig, die Kosten eines Falles im Voraus zu bestimmen, da viele Faktoren, die den Verlauf des Falles beeinflussen, unbekannt sind.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Honorar zu berechnen:

  • Zeithonorar: Der Stundensatz beträgt 35 000 F CFP (ohne MwSt.), je nach Schwierigkeit, Höhe des Einsatzes oder Dringlichkeit;
  • Pauschalhonorar: Besteht aus einer globalen und festen Vergütung, die sich besonders für einfache und übliche Verfahren oder für eine genau definierte Leistung eignet; der Mandant weiß dann im Voraus, wie viel die Vertretung des Anwalts kosten wird;
  • Honorar auf der Grundlage einer Unterstützungsvereinbarung: Die Kanzlei und der Mandant unterzeichnen eine Vereinbarung für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel für ein Jahr), in der der Umfang und die Modalitäten der Intervention des Anwalts festgelegt werden. Der Mandant kann sich von seinem Anwalt so oft wie nötig wie in der Vereinbarung festgelegt beraten lassen, wobei die Kosten für die Leistungen des Anwalts über den vereinbarten Zeitraum hinweg vereinheitlichen werden können;
  • Erfolgshonorar: Der „Quotenvertrag“, d. h. eine Vereinbarung, in der ein Anwalt und sein Mandant vereinbaren, dass das Honorar nur im Falle eines gewonnenen Verfahrens und in Abhängigkeit vom erzielten Ergebnis fällig wird, ist schlichtweg verboten. Es ist jedoch möglich, ein zusätzliches Erfolgshonorar zu vereinbaren, das entweder pauschal oder proportional zum erzielten Ergebnis ist, d. h. zum Geldgewinn oder zur Einsparung von Kosten, die durch die Leistung des Anwalts erzielt werden.

Kontakt

Rufen Sie uns an : + (687) 27 57 56

secretariat@avocats-plaisant.nc

Montag - Donnerstag : 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

21 Bd Extérieur, Faubourg Blanchot, 98800 Nouméa